Digitale Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Gemäß Art. 28 DSGVO für Ihren Support

Um den Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 28 DSGVO zu gewährleisten, ist für unseren IT-Support der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) erforderlich. Dieser Vorgang erfolgt bei uns vollständig digital und nimmt weniger als zwei Minuten in Anspruch. Nach Abschluss erhalten Sie sowie wir automatisch eine vollständige Kopie des Vertrages inklusive unserer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) per E-Mail.